Trusts

Im Dezember 2005 hat der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Haager Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung unterbreitet. Diesem Bundesbeschluss hat der Ständerrat bereits zugestimmt. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich im Dezember 06 mit dem Geschäft  befassen. Sofern der Nationalrat dem Bundesbeschluss zustimmt, ist geplant das IPRG per 1. Juli 2007 entsprechend anzupassen. Mit der formellen Anerkennung von Trusts wird die Verwaltung von der Schweiz aus auf eine solide Basis gestellt.

 

Die Gründung eines Trusts wird zwar weiterhin in der Schweiz nicht möglich sein, aber in Zukunft wird es einfacher, sämtliche Verwaltungsarbeiten wie Vermögensanlage, Buchführung und allgemeine Administration in der Schweiz auszuführen.

 

Beim Trust handelt es sich um ein Rechtsverhältnis, welches entsteht, wenn der Errichter (Settlor) auf der Grundlage einer Errichtungsurkunde (Trust Deed) bestimmte Vermögenswerte auf eine oder mehrere Personen (Trustees) überträgt. Der Trustee hat die Aufgabe, das Vermögen zum Vorteil der Begünstigten mit Wirkung gegenüber jedermann zu verwalten und zu verwenden. Der Trustee wird dabei Eigentümer dieses Vermögens. Das Trust-Vermögen bildet jedoch ein vom persönlichen Vermögen des Trustee getrenntes Sondervermögen.

 

Der Trust ist ein gutes Instrument für die Umstrukturierung von ganzen Vermögen oder Vermögensteilen im Hinblick auf: